Am 31. Oktober 2024 hatten nahezu 4,2 Millionen nicht in der EU ansässige Staatsangehörige, die als Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die Ukraine verlassen hatten, den Status eines vorläufigen Schutzes in der EU.
Die EU-Länder, die die meisten Personen mit vorläufigem Schutz aus der Ukraine aufgenommen hatten, waren Deutschland (1 140 705 Personen; 27,2 % aller Personen in der EU), Polen (983 880; 23,4 %) und Tschechien (379 370; 9,0 %).
Im Vergleich zum Ende September 2024 blieb die Gesamtzahl der Personen mit vorläufigem Schutz in der EU zum Ende Oktober stabil. Die größten absoluten Zuwächse bei der Zahl der Begünstigten gab es in Deutschland (11 370; +1,0 %), Polen (+4 045; +0,4 %) und Spanien (+3 600; +1,6 %). Eine bemerkenswerte Abnahme bei der gemeldeten Zahl der Begünstigten gab es in Litauen (-33 455; -41,3 %), aufgrund der großangelegten Abmeldung von Personen mit einem inaktiven Status. Ansonsten verringerte sich die Zahl der Personen mit vorläufigem Schutz lediglich in Italien (-1 105; -0,7 %) und Frankreich (-280; -0,5 %).
Datenquellen: migr_asytpsm und migr_asytpspop
Im Vergleich zur Bevölkerung jedes EU-Landes wurde die höchste Quote an Begünstigten des vorläufigen Schutzes pro Tausend Einwohner im Oktober 2024 in Tschechien (34,8), Polen (26,9) und Estland (25,3) festgestellt, während der Wert für die EU 9,3 pro Tausend Einwohner betrug.
Am 31. Oktober 2024 stellten die ukrainischen Staatsbürger über 98,3 % der Begünstigten des vorläufigen Schutzes. Frauen machten fast die Hälfte (45,0 %) der Begünstigten des vorläufigen Schutzes in der EU aus. Kinder machten fast ein Drittel (32,0 %) aus, während Männer weniger als ein Viertel (23,0 %) der Gesamtzahl ausmachten.
Die in diesem Artikel vorgestellten Daten beziehen sich auf die Zuweisung des vorläufigen Schutzes auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses des Rates 2022/382 vom 4. März 2022, mit dem der Zustrom von vertriebenen Personen aus der Ukraine aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine festgestellt und der vorläufige Schutz eingeführt wurde.
Am 25. Juni 2024 beschloss der Europäische Rat, den vorläufigen Schutz für die betreffenden Personen vom 4. März 2025 auf den 4. März 2026 auszudehnen.
Source: Eurostat, https://ec.europa.eu/eurostat/product?code=ddn-20241206-2