4.2 million under temporary protection in September

4,2 Millionen unter vorübergehendem Schutz im September

Am 30. September 2024 hatten fast 4,2 Millionen nichtEU-Bürger, die aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geflüchtet sind, einen vorübergehenden Schutzstatus in der EU.

Die EU-Länder mit der höchsten Zahl von Begünstigten des vorübergehenden Schutzes aus der Ukraine waren Deutschland (1 129 335 Menschen; 26,9 % des EU-Gesamtbetrags), Polen (979 835; 23,3 %) und Tschechien (378 480; 9,0 %).

Im Vergleich zum Ende des Monats August 2024 waren die bemerkenswertesten absoluten Zuwächse bei der Zahl der Begünstigten in Deutschland (+7 005; +0,6 %), Polen (+4 645; +0,5 %) und Spanien (+3 170; +1,5 %) zu verzeichnen. In Frankreich (-570; -0,9 %) und Italien (-10; -0,0 %) sank die Zahl der Begünstigten.

Nicht-EU-Bürger, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind und am Ende des Monats September 2024 einen vorübergehenden Schutzstatus hatten. Karte. Die vollständigen Datensätze sind unten aufgeführt.

Quelldaten: migr_asytpsm und migr_asytpspop

Im Vergleich zur Bevölkerung jedes EU-Landes wies Tschechien (34,7), Litauen (28,1) und Polen (26,8) am Ende des Monats September 2024 den höchsten Anteil an Begünstigten des vorübergehenden Schutzes pro Tausend Einwohner auf. Der entsprechende Wert lag EU-weit bei 9,3 pro Tausend Einwohner.

Am 30. September 2024 entfielen über 98,3 % der Begünstigten des vorübergehenden Schutzes auf ukrainische Staatsbürger. Fast die Hälfte (45,0 %) der Begünstigten des vorübergehenden Schutzes in der EU waren erwachsene Frauen. Kinder machten fast ein Drittel (32,3 %) der Begünstigten aus, während erwachsene Männer mehr als ein Fünftel (22,7 %) der Gesamtzahl ausmachten.

Die in diesem Artikel vorgelegten Daten beziehen sich auf die Zuerkennung des vorübergehenden Schutzstatus auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses 2022/382 des Rates vom 4. März 2022, mit dem die Existenz eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine festgestellt und ein vorübergehender Schutz eingeführt wurde.

Am 25. Juni 2024 beschloss der Europäische Rat, den vorübergehenden Schutz für diese Menschen bis zum 4. März 2026 zu verlängern.

Source: Eurostat, https://ec.europa.eu/eurostat/product?code=ddn-20241108-2