Die Landschaft der Europäischen Statistik betritt mit der Annahme der überarbeiteten Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über die europäischen Statistiken durch den Rat der Europäischen Union am 5. November ein neues Kapitel - ein aktualisiertes Gesetz, das die Entwicklung, Produktion und Verbreitung der europäischen amtlichen Statistiken regelt. Nach der Annahme durch das Europäische Parlament markiert dieser letzte Schritt im Gesetzgebungsprozess einen bedeutenden Fortschritt für die Datenerfassung und den Datenverkehr innerhalb der EU.
Die eingeführten Änderungen ermöglichen es Eurostat in Partnerschaft mit nationalen statistischen Behörden, den wachsenden Bedarf an detaillierteren undzeitigern europäischen amtlichen Statistiken zu decken und auf neue Bedürfnisse, insbesondere in Krisenzeiten, effektiver zu reagieren.
Durch die überarbeitete Verordnung erhalten nationale statistische Behörden besseren Zugang zu administrativen Quellen. Darüber hinaus sieht die Verordnung erstmals vor, dass private Daten für die Erstellung amtlicher Statistiken zur Verfügung gestellt werden müssen, wobei der Schutz sensibler Informationen gewährleistet und die Meldebelastung für Unternehmen verringert wird.
Weitere wichtige Aspekte der überarbeiteten Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sind die Förderung desDatenaustauschs zwischen den statistischen Behörden der EU-Mitgliedstaaten sowie die Integration von Innovations- und Experimentalstatistik in das Kerngeschäft der statistischen Behörden. Die Verordnung ermöglicht es nationalen statistischen Instituten auch, neue Rollen und Aufgaben im nationalen Datenregierungsrahmen zu übernehmen.
Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft, womit ein neues Kapitel für die statistische Zukunft Europas eröffnet wird.
Source: Eurostat, https://ec.europa.eu/eurostat/product?code=cn-20241106-2